Abstimmung und Wahl
Urnenöffnungszeiten:
Altdorf, Bibern, Hofen, Opfertshofen
an den jeweiligen Urnenstandorten:
Freitags: 19.30 - 20.00 Uhr
Sonntags: 10.30 - 11.00 Uhr
Thayngen
Urnenstandort: Gemeindebibliothek
Freitags: 17.00 - 18.30 Uhr
Samstags: 10.00 - 11.30 Uhr
19.00 - 20.00 Uhr
Sonntags: 10.00 - 11.00 Uhr
Thayngen
Gemeindekanzlei
Donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittags geschlossen
Freitags: 08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.30 Uhr
WICHTIG: Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.
Ausübung des Stimmrechtes
- Persönlich an der Urne
Wenn Sie Ihre Stimmzettel in die Urne legen, müssen Sie gleichzeitig Ihren persönlichen Stimmrechtsausweis abgeben. Ohne den Stimmrechtsausweis werden Ihre Stimmzettel nicht angenommen.
- Die Stimmabgabe durch Stellvertretung ist in folgenden Fällen möglich:
- Im gleichen Hause lebende stimmberechtigte Familienmitglieder sowie im gleichen Haushalt lebende Personen dürfen sich bei der Stimmabgabe vertreten.
- Stimmberechtigte, die das 65. Altersjahr zurück gelegt haben, sowie Kranke und Gebrechliche dürfen sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen.
- WICHTIG: Niemand darf mehr als zwei Stimmausweise in der gleichen Sache einlegen.
- Brieflich
- Die Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- Das Zustellcouvert mehr als einen oder keinen Stimmrechtsausweis enthält
- Das Zustellcouvert verspätet eintrifft.
Teilnahmepflicht/Wahlbussen
Gemäss Wahlgesetz des Kantons Schaffhausen besteht bis zum 65. Altersjahr eine Teilnahmepflicht an Wahlen und Abstimmungen. Konnten Sie nicht an der Abstimmung/Wahl teilnehmen, ist der Stimmrechtsausweis bis
max. 3 Tage nach der Abstimmung/Wahl am Schalter der Gemeinderatskanzlei Thayngen abgeben. Ansonsten wird eine Wahlbusse von
Fr. 6.00 in Rechnung gestellt.
Weitere Infos zu Abstimmungen und Wahlen finden Sie hier:
Abstimmungsresultate seit 1848 (Bund und Kanton)
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