Sozialhilfe
Zuständige Abteilung: Sozialamt, Tel. 052 645 04 03
Im Auftrag der Sozialhilfebehörde ist das Sozialamt zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe. Die Sozialhilfe bezweckt die Existenzsicherung sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbstständigkeit bedürftiger Personen. Das Sozialamt ist somit die Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in einer Notlage oder kurz davor befinden. Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur zum Tragen, wenn die Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (z. B. Sozialversicherungen, Verwandte, etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können jedoch vom Sozialamt nicht übernommen werden.
Das Sozialamt gewährt persönliche Hilfe im Sinne von
- Betreuung und Beratung
- Vermittlung von Dienstleistungen anderer Stellen
- Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei Sozialversicherungen)
und finanzielle Hilfe in Form von
- Geldleistungen
- Kostengutsprachen
Weitere Informationen erteilt die
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), Postfach, 3000 Bern 12, Tel. 031 326 19 19, Fax. 031 326 19 10, E-Mail
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
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